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Patentanwaltskanzlei – Ihre Experten für Innovationsschutz

Neuheitsschonfrist beim Gebrauchsmuster


Die Neuheitsschonfrist ist eine Sonderregelung des deutschen Gebrauchsmusterrechts, die es dem Anmelder ermöglicht, ein Gebrauchsmuster noch bis zu sechs Monate nach einer eigenen Veröffentlichung oder öffentlichen Benutzung der Erfindung wirksam anzumelden. Offenbarungen durch andere Personen oder Unternehmen sind davon ausgeschlossen, sie sind weiterhin neuheitsschädlich.

Die Neuheitsschonfrist bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch individuellen Erfindern eine wesentliche Flexibilität bei der Verwertung von Innovationen. So kann eine Erfindung beispielsweise zunächst auf Messen oder Präsentationen vorgestellt und anschließend geschützt werden, sofern die Anmeldung spätestens sechs Monate nach der ersten Veröffentlichung erfolgt.

Ein Gebrauchsmuster eignet sich als Schutzrecht vor allem für Produkte, Vorrichtungen und Stoffe. Verfahren können nicht gechützt werden. Es entsteht schnell und verursacht im Vergleich zu Patenten geringere Kosten, da es kein Prüfunsgverfahren vor dem Patentamt gibt. Die Schutzdauer beträgt maximal zehn Jahre.

Die Neuheitsschonfrist gilt nur für Veröffentölichungen des Erfinders und dessen Rechtsnachfolger. Wird ein Gebrauchsmuster aus einer Patentanmeldung abgezweigt, die selbst eine Priorität beansprucht, so beginnt die Schonfrist bezogen auf den Tag der prioritätsbegründenden Anmeldung.

Experten für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designrechte

Die Meitinger Patentanwaltskanzlei GmbH steht für fundiertes Know-how bei Patenten, Gebrauchmuster, Marken und Designrechten. Dr. Thomas Meitinger publiziert zum gewerblichen Rechtsschutz im Springer Verlag Praxishilfen, um zu wertvollen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechten zu gelangen und beschreibt die hierzu besten und effizientesten Vorgehensweisen und Strategien.

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Anleitung zum Erwerb wertvoller Marken
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Anleitung zur Ausarbeitung wertvoller Patente

Unsere Leistungen

Team

Dr. Thomas Heinz Meitinger

Dr. Thomas Heinz Meitinger

Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.

Meitinger Patentanwalts GmbH

Rümannstraße 37
80804 München

Telefon: 0160 90117262
E-Mail: office@meitingerip.de

Aktuelle Bücher

Startup Erfinderhandbuch

Startup Erfinderhandbuch: Ideen entwickeln und schützen

Dieses Handbuch richtet sich an Gründer und Erfinder, die ihre kreativen Ideen erfolgreich entwickeln und wirksam schützen möchten. Es vermittelt praxisnahes Wissen zur Identifikation von Erfindungen, den Grundlagen des geistigen Eigentums sowie Strategien zum Aufbau einer schlagkräftigen Patentstrategie, um Innovationen nachhaltig zu sichern.

Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit

Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit

Ein umfassendes Werk für Patentprofis, das den gesamten Prozess von der Patenterteilung über Einspruchs- und Beschwerdeverfahren bis hin zur Nichtigkeitsklage beleuchtet. Ausführlich werden Verfahrensabläufe, Fristen und rechtliche Grundlagen dargestellt – unverzichtbar für eine sichere und durchsetzungsfähige Patentverteidigung.

Begründung der erfinderischen Tätigkeit

Begründung der erfinderischen Tätigkeit

Dieses Fachbuch analysiert die Kriterien der erfinderischen Tätigkeit und deren Nachweis vor Patentämtern und Gerichten. Es dient als Leitfaden zur überzeugenden Argumentation im Patentschutz und bietet praktische Beispiele, wie technische Weiterentwicklungen rechtlich betrachtet werden, um Patentierbarkeit zu gewährleisten.

Lebenslauf - Dr. Thomas Heinz Meitinger

Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus.

Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.