Neuheitsschonfrist beim Gebrauchsmuster
Die Neuheitsschonfrist ist eine Sonderregelung des deutschen Gebrauchsmusterrechts, die es dem Anmelder ermöglicht, ein Gebrauchsmuster noch bis zu sechs Monate nach einer eigenen Veröffentlichung oder öffentlichen Benutzung der Erfindung wirksam anzumelden. Offenbarungen durch andere Personen oder Unternehmen sind davon ausgeschlossen, sie sind weiterhin neuheitsschädlich.
Die Neuheitsschonfrist bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch individuellen Erfindern eine wesentliche Flexibilität bei der Verwertung von Innovationen. So kann eine Erfindung beispielsweise zunächst auf Messen oder Präsentationen vorgestellt und anschließend geschützt werden, sofern die Anmeldung spätestens sechs Monate nach der ersten Veröffentlichung erfolgt.
Ein Gebrauchsmuster eignet sich als Schutzrecht vor allem für Produkte, Vorrichtungen und Stoffe. Verfahren können nicht gechützt werden. Es entsteht schnell und verursacht im Vergleich zu Patenten geringere Kosten, da es kein Prüfunsgverfahren vor dem Patentamt gibt. Die Schutzdauer beträgt maximal zehn Jahre.
Die Neuheitsschonfrist gilt nur für Veröffentölichungen des Erfinders und dessen Rechtsnachfolger. Wird ein Gebrauchsmuster aus einer Patentanmeldung abgezweigt, die selbst eine Priorität beansprucht, so beginnt die Schonfrist bezogen auf den Tag der prioritätsbegründenden Anmeldung.
Experten für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designrechte
Die Meitinger Patentanwaltskanzlei GmbH steht für fundiertes Know-how bei Patenten, Gebrauchmuster, Marken und Designrechten. Dr. Thomas Meitinger publiziert zum gewerblichen Rechtsschutz im Springer Verlag Praxishilfen, um zu wertvollen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechten zu gelangen und beschreibt die hierzu besten und effizientesten Vorgehensweisen und Strategien.



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Dr. Thomas Heinz Meitinger
Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney

Julia Haaser
Patentanwaltsfachangestellte

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Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.
Meitinger Patentanwalts GmbH
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Lebenslauf - Dr. Thomas Heinz Meitinger
Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus.
Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.